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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Die Firma Sonntag sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Firma Sonntag und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Bigware bestätigt worden sind.
1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.


2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge

2.a Sämtliche Angebote von Firma Sonntag verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.
2.b Beauftragungen sind für Firma Sonntag nur verbindlich, soweit Firma Sonntag sie bestätigt oder ein Angebot von Firma Sonntag unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von Firma Sonntag nachgekommmen wird.
2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
2.d Soweit Firma Sonntag entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Bigware ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.g Firma Sonntag muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann  Firma Sonntag mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.h Firma Sonntag ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.


3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen

3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.b Firma Sonntag haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.c Firma Sonntag ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per Vorkasse oder Lastschrifteinzug vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf unser Konto zu überweisen.
4.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nach belastet.
4.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung oder Lastschrifteinzug auf ein Geschäftskonto der Bigware. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
4.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann Bigware das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren.
4.g Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 5,00 EUR berechnet.


5 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr

5.a Firma Sonntag behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.
5.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Sonntag liegt, soweit nicht das Ab-zahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.


6 Gewährleistung

6.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Firma Sonntag als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von  Firma Sonntag beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Bigware. Gelingt die Nachbesserung aus von Bigware zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch Bigware fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.

7 Haftungseinschränkung

7.a Firma Sonntag haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
7.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen,  Firma Sonntag haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
Die Firma Sonntag schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können.

Des Weiteren schließt die Firma Sonntag eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von der Firma Sonntag nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.

Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von der Firma Sonntag zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
7.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für Schäden, die Firma Sonntag vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.


8 Freistellung

8.a Der Kunde verpflichtet sich, Firma Sonntag im Innenverhältnis (zwischen Firma Sonntag und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.


9 Datenschutz

9.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von Bigware während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Bigware auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
9.b Firma Sonntag verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Firma Sonntag wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Firma Sonntag gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

10. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Firma Sonntag. und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch die Firma Sonntag. zustande. Die Firma Sonntag hat das Recht Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
Die Firma Sonntag hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.
Die Vertragslaufzeit der Webhosting Pakete beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.


11 Vertragsbruch

11.a Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Firma Sonntag zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.


12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Firma Sonntag und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
12.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma Sonntag, aktuell Achern.
12.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Firma Sonntag und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Achern, Bigware kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.


13 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

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